Guten Tag!
Ich wurde 10 Jahre lang bei einem Zahnarzt “miss”handelt.
Es wurde nahezu der ganze Oberkiefer wurzelbehandelt-resiziert-teilweise gezogen, überkront, alle Arbeiten mangelhaft.
Seit einiger Zeit bin ich nun bei einer ausgezeichneten Ärztin in Behandlung, nun hilft aber alles nichts mehr, bei mir (37) muss eine Teilprothese (Geschiebe) inkl. Brücke gemacht werden, Kosten ca. 4000 Euro:o
Hat es Sinn, den netten Herrn “von früher” irgendwie rechtlich zur Verantwortung zu ziehen?
Liebe Lucille!
Es tut mir leid, dass Sie negative Erfahrungen gemacht haben – ich kann Ihnen diesbezüglich keinen wirklichen fachlichen Rat geben, denn
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[*]audiatur et altera pars – auch die zweite Seite möge gehört werden
[*]bin ich kein Richter
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Persönlich glaube ich aber, dass es immer besser ist, sich außergerichtlich zu einigen, denn bei Gericht zahlen Sie Anwälte, Richter und viele Beamte. 😕
Wenn Sie der festen Meinung sind, dass Ihnen von dem Kollegen Schaden zugefügt wurde, dann wäre die Schlichtungsstelle ein guter erster Ansprechpartner – die Herrschaften dort sind sehr kompetent und agieren üblicherweise im Sinne des Patienten.
Anahnd der Reaktionen und Stellungsnahmen die Sie dort erhalten, können Sie dann vermutlich leichter abwägen ob Sie die Gangart, um zu Ihrem Recht zu kommen, verschärfen sollen oder nicht.
Bezüglich Zahnsanierung – es geht sicher auch eine festsitzende Variante 🙂 – diese ist aber teurer 🙁