Guten Tag, Herr Dr. Belsky,
mir wurden zwei Tage vor Weihnachten (Di.) 2 Zähne gezogen (6/5). Vermutlich 6 hatte fast drei Jahre lang Schmerzen verursacht, war schließlich wurzelbehandelt worden. Weil sich keine Besserung einstellen wollte, wurde die Wurzelbehandlung von einem Endodontologen unterm Mikroskop wiederholt (wobei die Hälfte der Füllung leider unerkannt dringeblieben ist, was aber erst 3 Monate später von einer Urlaubsvertretung, die die noch unverschlossenen Kanäle spülen wollte, durch Röntgen entdeckt wurde), schließlich erfolgte wegen anhaltender Beschwerden vor 1 1/2 Jahren eine Resektion – obwohl auf dem Bild eigentlich keine Entzündung zu sehen war, habe ich das, inzwischen Zahnschmerzen leid, machen lassen. (“Da ist nichts zu sehen, aber wurzelbehandelte Zähne machen sowas manchmal, wir machen das mal auf.”) Und danach? Immer wieder dieselben Schmerzen …
Neuer Zahnarzt schlug nun im Dezember Entfernung von 6 vor sowie ebenso von 5 wegen nicht eindeutiger Wurzelfüllung, da 5 eine Brücke nicht würde tragen können, und beschliff gleich beim ersten Besuch 3 Zähne (nicht 2, wie ich gedacht hatte …) So ist nun da, wo früher EINE Krone war, seit Weihnachten die Kieferseite von 7 bis 3 unter einer Brücke verborgen. Schock. (Und diese Brücke empfinde ich nach wie vor als Fremdkörper, irgendwie passt das alles nicht. Zahnarzt hat schon 2 Zähne im Oberkiefer angeschliffen, davon eine Krone. Irgendwie wunder ich mich …)
Die fertige Brücke wurde direkt nach dem Ziehen der Zähne provisorisch auf die (nicht genähte) Wunde gesetzt, 2 IBU 400 sollte ich max. pro Tag nehmen, bei mehr Bescheid sagen. Zuerst war alles gut, Mittwochabend/Donnerstag wurden die Schmerzen aber schlimmer, so dass ich dann bei mehr als 2 IBU 400 lag. Zahnarzt meinte tel., sei OK, Dosis einfach dem Bedarf anpassen, max. 5 pro Tag. Freitagabend schließlich wegen unaushaltbarer Schmerzen Notdienst – der die Brücke nicht runternehmen wollte. Samstag Hauszahnarzt – der die Brücke nicht runterkriegte. Samstagnacht und Sonntag wieder Notdienst, niemand wollte an die Brücke ran, und von außen sah’s prima aus: rosa Zahnfleisch, alles, wie’s sein soll. Wenn da nicht diese unglaublich furchtbaren Schmerzen gewesen wären … Der eine machte einen Antibiotikumstreifen unter die Brücke, der andere spülte mit einer Jodlösung, die dritte meinte, dass eventuell ein Zementkrümel in die Wunde gefallen sei – und entließ mich nach einer Spülung mit einem Fingerhut Jod.
Ein Tag 10 IBU 400, die eigentlich noch nicht reichten, am nächsten Tag 150 Tropfen Novalgin und 3 IBU 400. Seit vorgestern (Di.) Besserung, heute (Do.) “normale” Schmerzen, ohne Schmerzmittel zu ertragen.
Kommenden Di. nächster Termin. ZA hatte vorgestern am Telefon erklärt, wenn die Diagnose des einen Notarztes (“offen liegender Knochen”) stimme, müsse er die Brücke runterholen, alles nochmal aufmachen und eng vernähen. Das könne er Mi. (also gestern) machen, aber ungern, da Urlaub/keine Assistenz da, er mache es daher lieber Anfang der Woche mit Assistentin.
1. FRAGE: Ist das kommenden Dienstag überhaupt noch nötig? Ich rechne nicht damit, dass ich zu dem Zeitpunkt überhaupt noch Schmerzen haben werde.
2. FRAGE: Die Zungenhälfte ist von der einen Betäubung neulich noch immer taub und wie verbrannt. Ich beiß mir beim Sprechen immer wieder drauf, auch beim Essen – obwohl ich nach wie vor nur auf der anderen Seite kaue. Beim Spritzen am Tag des Zahnziehens hatte ich sowas wie einen Blitz oder elektrischen Schlag in der linken Zungenseite verspürt, ZA hat das gemerkt, gemeint: “Bin schon weg!” Regeneriert sich die Zunge wieder, verschwindet diese unangenehme Empfindung wieder? Verschwindet sie von selbst oder bedarf es einer Behandlung? Und wie lange kann dieser Zustand anhalten?
Herzlichen Dank und ein glückliches und gesundes 2010!
Sehr liebe Mascha!
Dazu eine Nachfrage: Implantate mit Einzelkronen? Oder die beiden Implantatkronen verblocken? Mein ZA schlug Letzteres vor, damit die Implantate weniger belastet würden.
Wenn nur mehr sehr wenig Knochen da ist, sodass sich nur noch “Kurzimplantate” ausgehen, dann kann eine Verblockung im Seitzahnbereich Sinn machen – eben aus Stabilitätsgründen. Wenn aber ein normales Knochenangebot vorliegt, dann macht eine Verblockung keinen Sinn, dann hat der Zahnarzt und Techniker nur weniger Arbeit und die Verblockung ist dann ein “Scheinargument”.
Ein Häuflein Elend sei ich gewesen, als ich im Dezember 2009 gekommen sei, da war schnelle Hilfe geboten! Er könne mir helfen, habe er gesagt, das Thema Zähne kann in einer Woche erledigt sein!
Ich meine, das muss man sich mal vorstellen, der wollte mir ja wirklich am dafür gar nicht vorgesehenen Ersttermin (drei) Zähne beschleifen und zwei ziehen und eine Woche später die fertige Brücke einsetzen! Und das bei einem Häuflein Elend …
😕 Ärgern Sie sich nicht, viele Menschen reiten sich immer tiefer in den Lügenstrudel, bevor sie zur Besinnung kommen – das ist normal, denn jede Lüge braucht 10 weitere um aufrecht erhalten zu werden.
– Und für eine Interimslösung von 2-3 Jahren beschleift man doch nicht mal eben zum Teil gesunde Zähne?
Absurd. Das versteht hoffentlich auch das Gericht.
Ich denke ja …
Für die Brückenversorgung habe auch gesprochen, dass sich bei einer Knochenentzündung zusätzliche Blutgefäße bildeten, die bei einer Extraktion zu einer schweren Blutung führten. Diese sei nur mit einer Naht oder mit dem Auflegen einer Platte zu stoppen, so könne sich der Blutpfropf stabilisieren. Das sei ein zusätzlicher positiver Effekt der Versorgung mit einer Brücke.
Wenn er das so sagte, dann ist das ein Unsinn …
Hinsichtlich der Nervläsion befragt, ob er vor einer Leitungsanästhesie über das Risiko einer dauerhaften Nervverletzung aufkläre, verneinte er nach einigen Umwegen.
Damit hat er sich vermutlich auch keinen Gefallen getan. Ich hob noch die Hand und sagte, ich wolle auch noch was zur Nervläsion sagen, da hieß es nur: Nicht nötig. Lassen Sie sich das von Ihrem Anwalt erklären …
Ich muss gestehen, dass mache ich auch nicht, ist wirklich ein Lotto Sechser mit der Leitungsanästhesie den Mandibularis zu treffen und dauerhaft zu verletzen … aber das soll jetzt keine Entschuldigung für die vorher genannten Vorfälle sein – ist nur eine Feststellung …
Sie werden sehen, alles wird gut …
Vielen Dank, Herr Dr. Belsky, für Ihre Antwort. Man lernt ja immer dazu: Kurzimplantate …
[QUOTE=Belsky;10672]
Wenn nur mehr sehr wenig Knochen da ist, sodass sich nur noch “Kurzimplantate” ausgehen, dann kann eine Verblockung im Seitzahnbereich Sinn machen – eben aus Stabilitätsgründen. Wenn aber ein normales Knochenangebot vorliegt, dann macht eine Verblockung keinen Sinn, dann hat der Zahnarzt und Techniker nur weniger Arbeit und die Verblockung ist dann ein “Scheinargument”.
Tja, das kann ich nicht beurteilen. Es steht in dem, was mein ZA mir geschrieben hat, nichts von Kurzimplantaten. Ich zitiere mal zu seinem Vorschlag, wie die nicht passende 5er-Brücke ersetzt werden soll/kann:
“Man muss natürlich eine Implantation in Erwägung ziehen, zumal ausreichend Platz für tragfähige Implantate vorhanden sein müsste. Das kann durch ein aktuelles Röntgenbild geklärt werden. Wenn nicht, wäre ein Knochenaufbau möglich. Es sollten zwei Implantate gesetzt werden. An Z 35 und Z 36. Dann Einzelkronen auf Z 33, 34, 35, 36 und 38, dabei die implantatgetragenen Kronen verblocken, um die Belastung der Implantate zu verringern.” (38 ist vorgerutscht auf 37, der fehlt.)
[QUOTE=Belsky;10672]Wenn er das so sagte, dann ist das ein Unsinn …
Das steht in meinem Protokoll so drin und in dem meiner Begleitung auch: Knochenentzündung, neue Blutgefäße haben sich gebildet, können bei Extraktion schwere Blutung verursachen. Nein? Was passiert denn dann bei einer Knochenentzündung?
[QUOTE=Belsky;10672]Ich muss gestehen, dass mache ich auch nicht, ist wirklich ein Lotto Sechser mit der Leitungsanästhesie den Mandibularis zu treffen und dauerhaft zu verletzen … aber das soll jetzt keine Entschuldigung für die vorher genannten Vorfälle sein – ist nur eine Feststellung …
Naja, und ich muss ehrlicherweise gestehen: Wenn nicht das ganze Drumherum gewesen wäre, das, was bei Lichte betrachtet Körperverletzung darstellt, hätte ich allein wegen der Nervverletzung wohl auch keine Klage geführt – auch wenn ich den Schaden bisweilen wirklich als sehr unangenehm empfinde. Ja, das ist wohl so: ein seltenes Risiko. Die Gerichte beurteilen die Pflicht zur Aufklärung offensichtlich ganz unterschiedlich. Mandibularis/Lingualis?
Tja, heute Abend habe ich das Protokoll der Verhandlung erhalten. Die Richterin hatte ja nach einem Vortrag immer gleich ins Gerät diktiert, ich habe nun eine Niederschrift des Ganzen erhalten. Und bin wieder einmal sprachlos, hilflos usw.
Die Äußerung des Beklagten, die doch so gegen ihn spricht, dass er mir nämlich angeboten habe, Implantate 2-3 (!) Jahre nach der Versorgung mit einer 5-gliedrigen Brücke zu machen, ist im Protokoll nicht enthalten. Ich will gar nichts unterstellen, Versehen, Absicht usw. Ich stelle einfach nur fest, dass diese Äußerung, die ich protokolliert habe und die zumindest die drei meiner Begleiter, die ich vorhin noch gefragt habe, spontan wiedergeben konnten, im Protokoll des Gerichts nicht drinsteht. Ich kann mich in diesem ganzen Vorfall nur immer wieder wundern. Vielleicht aber steht sie auch nicht drin, weil ohne sie schon alles deutlich ist, ich weiß es nicht. Ich halte sie für wichtig, führt sie doch klar für Augen, was hier Unbeschreibliches geschehen ist. Und – es hätte mir gut getan, dass das einmal gewürdigt wird, gewürdigt wird von den Stellen, die hier ein wenig Gerechtigkeit oder auch Recht herstellen können.
Schönen Dank für Rat und Tat!
Mascha
Sehr liebe Mascha!
Nur weil etwas irgendwo steht, heißt das noch lange nicht, dass es stimmt … vielleicht erzähle ja auch ich Ihnen einen Unsinn 😀
Die ganze Argumentation ist ein Unsinn, denn was ist eine schwere Blutung? Wieso macht man, wenn eh implantiert werden soll, eine so teure “Zwischenlösung” – eh wie Sie richtig bemerkt haben? Woher sollte die Entzündung kommen? Das sind noch viele Fragen, die einfach nur darauf hindeuten, dass der Mensch die Wahrheit zu verschleiern versucht – vorausgesetzt Ihre Angaben stimmen …
Es ist aber nicht die Aufgabe dieses Forums irgendwelche Angaben zu veri- oder falsifizieren … Sie brauchen Hilfe und Sie helfen sich – das ist schön! Seien Sie nicht traurig, dass es scheinbar “rückwärts” gehen könnte, denn das vorwärts und rückwärts kommen sind nur Dualitäten, die in Ihrem Kopf entstehen, wenn Sie ein Ziel verfolgen. Gehen Sie einfach und das bewußt, bei jedem Schritt, ohne Ziel und Sie kommen nur noch vorwärts …
Lieber Herr Dr. Belsky,
dürfte ich Sie Folgendes fragen:
1. Woran genau macht ein Zahnarzt oder Kieferchirurg fest, ob ein Implantat gesetzt werden kann? Habe ich es richtig verstanden, dass er dies anhand eines Röntgenbildes beurteilt?
2. Was wären Kontraindikationen, also wann kann man kein Implantat setzen? Kann man das auch auf einem Röntgenbild sehen?
Schönen Dank, besten Gruß
Mascha
Sehr liebe Mascha!
1. Woran genau macht ein Zahnarzt oder Kieferchirurg fest, ob ein Implantat gesetzt werden kann? Habe ich es richtig verstanden, dass er dies anhand eines Röntgenbildes beurteilt?
Der Arzt überprüft mittels Röntgen und klinischer Untersuchung, wie viel Knochen vorhanden ist – ob also genügend Knochen für ein Implantat da ist …
2. Was wären Kontraindikationen, also wann kann man kein Implantat setzen? Kann man das auch auf einem Röntgenbild sehen?
Einige ja, einige nein …
[B]Auf dem Röntgenbild sichtbar und KI für Implantation:[/B]
[LIST]
[*]Parodontitis
[*]Zahnherde
[*]Karies
[*]aktive Wurzelreste
[*]bösartige Knochenveränderungen
[*]…
[/LIST]
[B]Auf dem Röntgenbild nicht sichtbar und KI für Implantation:[/B]
[LIST]
[*]Zahnfleischentzündung
[*]bösartige Mundschleimhautveränderungen
[*]gewisse systemische Krankheiten
[*]gewisse Medikamente
[*]aktive Infektionen
[*]…
[/LIST]