Lieber Herr Dr. Belsky!
Bei mir steht ein Abdruck für die Erstellung eines Schaumodells an. Die Kosten dafür sind ja nicht gerade unerheblich.
Ist es denn in Ö tatsächlich üblich, dass diese Kosten später bei einer eventuell anschließenden kosmetischen Korrektur auf die dann entstehenden Gesamtkosten [B][U]nicht[/U][/B] angerechnet werden?
Wenn ich die Korrektur nicht machen lasse, ist mir klar, dass ich die Kosten für das Schaumodell (ist das nicht ungefähr mit einem Kostenvoranschlag zu vergleichen?!) zu tragen habe.
Lieben Dank!
Alexa
Sehr liebe Alexa!
Ich denke das kann ein jeder gestalten wie er will, besonders kundenfreundlich ist es nicht – da gebe ich Ihnen recht … wir verlangen zwar auch was für KV oder Veneerplanungen, retournieren aber den gesamten Betrag bei Therapiebeginn … am besten mit dem ZA drüber reden, ich denke da kann man was machen …