Sehr geehrter Herr DDr. Belsky !
Im Jahr 2000 schmerzte mir ein Unterkieferbackenzahn (7er) und bekam von meiner damaligen Zahnärztin eine Toxavit Einlage “damit der Nerv abstirbt”. Soweit so gut. Als 20 jähriger hab ich mir nichts dabei gedacht, und wurde auch nicht aufgeklärt. (Dass man medikamentöse Einlagen zum Nervtöten nur ein paar Tage drinnen lässt). Und dass dieses Zeug 50% Paraformaldehyd enthält hatte man mir damals auch nichts gesagt. Also hochgiftig wenn es durch den Zahn in den Körper gelangt. Krebserregend etc… In Amerika und Kanada seit 2005 verboten.
SIEBEN Jahre später im Jahre 2007, schmerzt ganz komisch mein linkes Unterkiefer, Lymphknoten ziehen und sind seitdem vergrößert, 2 Wochen Fieber… Und der Zahn wurde klopfempfindlich. TOXAVIT EINLAGE natürlich noch drinnen. Seitdem leichte Taubheitsgefühl im Achselbereich.
Ich liess mir den Zahn – gegen den Wunsch meiner Zahnärztin – ziehen. Die Akutsymptome sind nun weg, aber seitdem habe ich auf der linken Mundinnenseite einige vergrösserte Lymphknoten auf der linken Halsseite ebenso. Und im Achselbereich hab ich teilweise weniger Gefühl (Taubheitsgefühl). Multiple Sklerose etc. wurde alles schon im AKH ausgeschlossen. Linke Drüsen im Unterkiefer seit dem Jahr 2007 geschwollen. Zufall?
7 Jahre Toxavit Einlage. Was halten sie davon? Was soll ich tun? Es schmerzt ja immer noch leicht.
liebe Grüße
und vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sehr liebes Sonnenkind!
Wenn der behandelte ZA Sie nicht nachweislich zu einem Recall aufgefordert hat, dann liegt meiner Einschätzung nach ein Fehler des ZA vor … ich bin aber kein gerichtlicher Sachverständige … hmm sehr blöd gelaufen … es tut mir sehr leid, sollte Ihnen dadurch ein Schaden entstanden sein … hmm wie kann ich Ihnen hier helfen? Vielleicht so: Ich würde den Kontakt zum ZA suchen und mir ein Bild darüber verschaffen ob ich ein Einzelfall bin, oder ob es generell sehr chaotisch zugeht …
Wenn “geordnet” und sie hatten “Pech”, dann würde ich mit der Ärztehaftpflicht/Arzt/Schlichtungsstelle eine „passable“ Lösung suchen … streiten macht nur müde und dem Arzt geht dieser Fehler dann sehr nahe – auch eine Strafe, glauben Sie mir …
Wenn “chaotisch” dann würde ich vermutlich sauer sein, wie weit ich dann gehen würde hängt von sehr vielen Faktoren ab – das muss jeder für sich individuell entscheiden …
Ich hoffe eine kleinen Hilfe … erzählen Sie uns was sich getan hat – aber bitte keine Namen … Alles, alles Gute …
Sehr geehrter Herr DDr. Belsky !
vielen Dank für Ihre Worte.
Wie kann ich überprüfen lassen ob mich der Zahnarzt zu einem Recall aufefordert hat? Ohne dass er eine Chance hat die Akten zu manipulieren. Bzw. wie lässt man das gerecht überprüfen ohne dass er mir einen Schritt voraus ist? Gibts die Krankenakten nach fast 10 Jahren überhaupt noch? Der Arzt hat noch eine Praxis.
Natürlich würde ich keine Namen nennen – immerhin soll der Arzt sein Gesicht auch wahren können. Klagen kann und will ich aber auch nicht. Laut englischem Beipackzettel – den ich erst heute übers Internet gefunden habe – soll dieses Medikament ja nach 14 Tagen ausgewechselt werden….. Es besteht um korrekt zu sein, zu 46% aus Paraformaldehyd und der Rest ist Schmerzmittel ….
Mir ist erst heute bewußt geworden, dass ich als junger Mensch jahrelang mit dieser Formaldehyd Einlage herumgelaufen bin.
Ich lies mir diesen Zahn bei einem anderen Zahnarzt reissen, und da wurde vorher noch ein Röntgen gemacht. Da sieht man bestimmt ob diese Einlage noch drinnen war, oder ? Jedenfalls wurzelbehandelt war er ganz bestimmt nicht.
Wie kann man nun das “Beweismaterial” sozusagen sichern, damit niemand es manipulieren kann ?
Wie auch immer es ausgeht, ich werde sie informieren.. Haben sie vielen Dank.
Sehr liebes Sonnenkind!
Vorweg einmal müssen Sie ja wissen ob sie Ihr Zahnarzt nach der unvollendeten Wurzelbehandlung wieder bestellt hat oder nicht.
Sollten Sie sich nicht mehr sicher sein, dann ist das Einfachste ein Einblick in die Krankengeschichte.
Am besten sie gehen zum Zahnarzt, reden darüber und verlangen eine Einsicht in die Karteikarte.
Eine Manipulation wird man vermutlich niemals ausschließen können, diesen Punkt würde ich mit der Schlichtungsstelle und/oder ihrem Anwalt besprechen.