Verbundbrücken – Zusammenfassung:
Als Verbundbrücken werden festsitzende bzw. bedingt abnehmbare Zahnersatzkonstruktionen bezeichnet, die zumindest einen Zahn und mindestens ein Implantat verbinden. Ihre Überlebensraten unterscheiden sich nicht von denen rein-implantatgetragener Brücken. Allerdings können langfristig am Pfeilerzahn Komplikationen auftreten, wie sie an überkronten Zähnen möglich sind. Verbundbrücken müssen als starre Konstruktion ausgelegt sein. Als einteilige und zementierte Konstruktionen sind Verbundbrücken und rein-implantatgestützter Zahnersatz gleichwertig.
PDF Download:
http://www.dgi-ev.de/download/dgi_fach_empfehlungen_vb.pdfDGI Empfehlung (Deutsche Gesellschaft für Implantologie)
Autoren:
Prof. Dr. Dipl.-Ing.
E.-J. Richter,
PD Dr. P. Weigl,
PD Dr. Gomez-Roman