Sehr geehrter Herr Belsky,
Sehr geehrter Herrn Belsky,
verzeihen Sie, dass ich mit dieser Anfrage Ihre Zeit in Anspruch nehme.
Nach einem Knochendefekt wurde mir, wie bereits geschildert, ein Implantat gesetzt.
Es kann gut sein, dass es meiner Nachlässigkeit verschuldet ist, dass sich im Zwischenraum Region 16 eine Oberflächenkaries gebildet hat, die zuvor (letztes Röntgen) Januar 2016 nicht sichtbar war, oder ich konnte keine Initialkaries auf dem Röntgen entdecken.
In diesem Zusammenhang bestand mein aktueller Zahnarzt auf eine Compositfüllung, obwohl ich um die Bedenklichkeit des Materials und seiner begrenzten Haltbarkeit in den molaren Regionen wusste (mesial), konnte ich mich gegen seine Verbissenheit nicht durchsetzen. Er meinte, dass die Defektgröße über den Materialeinsatz bestimmt und nichts außer Composite in Frage kommt. Bloßes Fragen wurde mit Kritik erwiedert.
Ohne zuvor eine Kavität gesetzt bekommen zu haben, ist nun innerhalb eines Jahres ein Implantat gesetzt worden, für einen zuvor nicht gefüllten Zahn, der jedoch beim Kaudruck Schmerzen verursachte; der Knochendefekt musste aufwendig behoben werden und fernerhin habe ich die Info erhalten, dass es vorkommt, wenn Temporärkronen (auf dem Abutmnent) gesetzt werden, dass bei der Befestigung, Nachregionen mitunter kurz beschliffen werden können. Ist es nicht äußerst fragwürdig, dass gesunde Zahnsubstanz zur Anbrinung einer Temporärkrone (wenn auch nur marginal) beschliffen werden und würden Sie dem zustimmen, dass kleinere Defekte ausschließlich mit Compositen versorgt werden sollten?
Klingt für Sie die Vorgehensweise meine aktuellen Zahnarztes schlüssig?
MfG,
Jens B.