Guten Tag, Herr Dr. Belsky,
mir wurden zwei Tage vor Weihnachten (Di.) 2 Zähne gezogen (6/5). Vermutlich 6 hatte fast drei Jahre lang Schmerzen verursacht, war schließlich wurzelbehandelt worden. Weil sich keine Besserung einstellen wollte, wurde die Wurzelbehandlung von einem Endodontologen unterm Mikroskop wiederholt (wobei die Hälfte der Füllung leider unerkannt dringeblieben ist, was aber erst 3 Monate später von einer Urlaubsvertretung, die die noch unverschlossenen Kanäle spülen wollte, durch Röntgen entdeckt wurde), schließlich erfolgte wegen anhaltender Beschwerden vor 1 1/2 Jahren eine Resektion – obwohl auf dem Bild eigentlich keine Entzündung zu sehen war, habe ich das, inzwischen Zahnschmerzen leid, machen lassen. (“Da ist nichts zu sehen, aber wurzelbehandelte Zähne machen sowas manchmal, wir machen das mal auf.”) Und danach? Immer wieder dieselben Schmerzen …
Neuer Zahnarzt schlug nun im Dezember Entfernung von 6 vor sowie ebenso von 5 wegen nicht eindeutiger Wurzelfüllung, da 5 eine Brücke nicht würde tragen können, und beschliff gleich beim ersten Besuch 3 Zähne (nicht 2, wie ich gedacht hatte …) So ist nun da, wo früher EINE Krone war, seit Weihnachten die Kieferseite von 7 bis 3 unter einer Brücke verborgen. Schock. (Und diese Brücke empfinde ich nach wie vor als Fremdkörper, irgendwie passt das alles nicht. Zahnarzt hat schon 2 Zähne im Oberkiefer angeschliffen, davon eine Krone. Irgendwie wunder ich mich …)
Die fertige Brücke wurde direkt nach dem Ziehen der Zähne provisorisch auf die (nicht genähte) Wunde gesetzt, 2 IBU 400 sollte ich max. pro Tag nehmen, bei mehr Bescheid sagen. Zuerst war alles gut, Mittwochabend/Donnerstag wurden die Schmerzen aber schlimmer, so dass ich dann bei mehr als 2 IBU 400 lag. Zahnarzt meinte tel., sei OK, Dosis einfach dem Bedarf anpassen, max. 5 pro Tag. Freitagabend schließlich wegen unaushaltbarer Schmerzen Notdienst – der die Brücke nicht runternehmen wollte. Samstag Hauszahnarzt – der die Brücke nicht runterkriegte. Samstagnacht und Sonntag wieder Notdienst, niemand wollte an die Brücke ran, und von außen sah’s prima aus: rosa Zahnfleisch, alles, wie’s sein soll. Wenn da nicht diese unglaublich furchtbaren Schmerzen gewesen wären … Der eine machte einen Antibiotikumstreifen unter die Brücke, der andere spülte mit einer Jodlösung, die dritte meinte, dass eventuell ein Zementkrümel in die Wunde gefallen sei – und entließ mich nach einer Spülung mit einem Fingerhut Jod.
Ein Tag 10 IBU 400, die eigentlich noch nicht reichten, am nächsten Tag 150 Tropfen Novalgin und 3 IBU 400. Seit vorgestern (Di.) Besserung, heute (Do.) “normale” Schmerzen, ohne Schmerzmittel zu ertragen.
Kommenden Di. nächster Termin. ZA hatte vorgestern am Telefon erklärt, wenn die Diagnose des einen Notarztes (“offen liegender Knochen”) stimme, müsse er die Brücke runterholen, alles nochmal aufmachen und eng vernähen. Das könne er Mi. (also gestern) machen, aber ungern, da Urlaub/keine Assistenz da, er mache es daher lieber Anfang der Woche mit Assistentin.
1. FRAGE: Ist das kommenden Dienstag überhaupt noch nötig? Ich rechne nicht damit, dass ich zu dem Zeitpunkt überhaupt noch Schmerzen haben werde.
2. FRAGE: Die Zungenhälfte ist von der einen Betäubung neulich noch immer taub und wie verbrannt. Ich beiß mir beim Sprechen immer wieder drauf, auch beim Essen – obwohl ich nach wie vor nur auf der anderen Seite kaue. Beim Spritzen am Tag des Zahnziehens hatte ich sowas wie einen Blitz oder elektrischen Schlag in der linken Zungenseite verspürt, ZA hat das gemerkt, gemeint: “Bin schon weg!” Regeneriert sich die Zunge wieder, verschwindet diese unangenehme Empfindung wieder? Verschwindet sie von selbst oder bedarf es einer Behandlung? Und wie lange kann dieser Zustand anhalten?
Herzlichen Dank und ein glückliches und gesundes 2010!
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Dr. Beklsky!
Die klinische Untersuchung kann man heute nicht mehr nachvollziehen. Aber wenn nicht genug Knochen dagewesen wäre, dann hätte man ja welchen aufbauen können, nicht wahr?
Dann gehe ich also weiter davon aus, dass bei mir ein Implantat möglich gewesen wäre. Von den im Röntgen sichtbaren KI lag keine vor, von den unsichtbaren erst recht nicht. Niemand hatte damals/hat bisher derlei Dinge bei mir festgestellt. Zudem liegen mir ja einige ZA-Zweitmeinungen vor, die kurz nach der Extraktion und Versorgung mit der 5-gliedrigen Brücke lauteten, dass 1 einziges Implantat an 36 möglich gewesen wäre. Auch der Kammergutachter schrieb schließlich so – obwohl er mir unter vier Augen noch gesagt hatte: “Ob ein Implantat möglich gewesen wäre, kann man heute nicht mehr genau sagen.” Warum sollte sich das nun auch geändert haben?
Am Freitag war ich nun endlich bei einer Gerichtsgutachterin. Was mich etwas irritiert hat, war, dass sie die Mängel der Brücke nicht in Gänze festgestellt bzw. ditkiert hat. Es geht dabei um einen übermäßigen Beschliff, der für eine Nonokklusion 33-38 (38 mit Lückenschluss an 37) gesorgt hat. Zahn 34 wurde von ihr z.B. gar nicht genannt, er hat aber tatsächlich einen zur Hälfte weggefrästen Zahnbogen, da ist nur noch ein spitzer Zacken, der Rest fiel dem Schleifer zum Opfer – warum auch immer. Das sieht man deutlich, die Schleifspuren sind ja da, weil es keinerlei Politur gab. Als die Gutachterin diktierte, hatte ich gerade Spiegel und ihre Finger im Mund und konnte nichts einwenden, dann habe ich es leider vergessen.
Zur Beweisfrage nach den heutigen Beeinträchtigungen stellte sie fest, dass da der nicht notwendige Beschliff meines naturgesunden Eckzahnes zu nennen sei. Ob mich das auch störe. Äh, ja. (Übrigens auch deshalb weil dieser Beschliff ohne vorangehende Aufklärung erfolgt war.) Nur, wenn wir bei solcher Art von Beeinträchtigungen sind, weg also von Nonokk etc. – ja, da trifft mich hart, dass 1 Implantat möglich gewesen wäre, wo heute eine 5-gliedrige Brücke fast einen ganzen Quadranten verbirgt. Das heißt: mind. ein Zahn zu viel ex, was unstrittig ist, drei teils gesunde, teils versorgte Zähne ohne Behandlungsbedarf abgeschliffen. (Außer dem 36 war zuvor auch kein anderer Zahn dort überkront gewesen.) [I]Das[/I] trifft mich wirklich, erklärte ich ihr.
Darauf die Gutachterin: Es sei so, ein Implantat – das hätte ja zumindest abgeklärt werden müssen, so wolle sie es mal sagen. Es hätte ja auch noch eine Zwischenmöglichkeit gegeben: Angenommen, man hätte den Fünfer erhalten und sich darauf geeinigt, eine Brücke zu versuchen, entweder mit 35 auf 38 oder auch 34/35 auf 38. (Letzteres wäre nach ihrer Ansicht auch noch akzeptabel gewesen, weil man sagt, ein wurzelbehandelter Fünfer sei vielleicht nicht so stark, nehmen wir den Vierer noch dazu.) Bleibe aber in jedem Fall der abgeschliffene Eckzahn, der ja naturgesund war. [I]Das [/I]sei etwas, was mich natürlich auch wirklich treffe. – Nein, gute Frau, das reicht nicht!
Ich weiß noch nicht, zu welchem Urteil die Gutachterin hinsichtlich der Möglichkeit eines Implantats gekommen ist, vielleicht sieht sie es ja anders als sechs “einfache” ZA. Im Übrigen bin ich mal wieder ein wenig erschüttert: Genauso, wie ich aus zur Verfügung stehenden Behandlungsoptionen gerne selbstbestimmt ausgewählt hätte (Implantat, nicht “Zwischenlösung”!), was auch mein gutes Recht ist, genauso entscheidet [I]sie [/I]doch bitte nicht darüber, was [I]mich [/I]triftt! Mich trifft – das kann ich gar nicht anders sagen – der nicht indizierte Verlust von Zahn/Zahnsubstanz bei vier Zähnen. Ist das denn so unverständlich?
Tatsächlich: Ginge es hier nur um diesen einen abgeschliffenen Zahn 33 – dann hätte ich den Kampf vermutlich lange abgebrochen. Dann hätte ich vermutlich nicht einmal Klage eingereicht! Mich trifft genau das, was ich ihr gesagt hatte. Und dass der Zahnarzt sich in Widersprüchen verheddert und auch hier im Sinne des beklagten Zahnarztes verdreht zu werden scheint, auch das trifft mich.
Anfang des Jahres war die deutsche Presse voll von Artikeln über die Maßnahmen zur Stärkung der Patientenrechte. Aber – was sollen denn irgendwelche Gesetze, wenn in diesem Land nicht sein kann, was nicht sein darf, wenn Fehler nicht als Fehler benannt werden, wenn verdreht wird und vertuscht? Hübsch fand ich die Anmerkung eines Bonner Anwaltes, die ich neulich las:
„Ich kritisiere die Gerichte scharf, die davon ausgehen, dass der Gerichtssachverständige immer die reine Wahrheit sagt, und der deshalb den Richtern immer noch erklären kann, dass die Erde eine Scheibe ist.“
Einen schönen Sonntag wünscht
Mascha