Lieber Herr Dr. !
Kurz meine Geschichte: Ich hatte im August des Vorjahres eine Wurzelbehandlung. Leider ist diese misslungen. Die ersten Schmerzen traten dann Ende September auf.
Ich suchte das AKH Wien auf und war ca. für 2 1/2 Wochen ambulant in Behandlung. Ich musste in dieser Zeit sehr viele schmerzen durchmachen.
Man ist draufgekommen, dass man mir bei der Wurzelbehandlung den Wurzelkanal durchbohrt und das Wurzelspitzenfüllmaterial man mir in den Kieferknochen oder Weichteilen quasi injeziert hat. Das liegt nun seid dem bei mir im Kiefer (sehr nahe an einem der wichtigsten Nervenkanal) Eine Operation wurde dann nicht durchgeführt, da es zu riskant gewesen wäre mir den nerven zu durchtrennen und ich dann sensibiliätsstörungen hätte.
So, ich habe dies nun beanstandet und mittlerweile liegt auch ein Gutachten eines Primar auf, in welchen geschrieben wird, dass auch bei sorgfältigster Vorgehensweise, dies eine nie vermeidbare KOmplikation ist.
So, kurz um, der Arzt hat zwar nach der Wurzelfüllung ein Röntgen gemacht, dass er viell. gesehen hat aber nicht gesehen hat, dass es ihm misslungen ist.
Die Frage die sich nun stellt ist folgende: Hätte es an dem Krankheitsverlauf was geändert wenn er es gleich erkannt hätte? Lt. dem Schreiben dass mir aufliegt, hätte dies nichts zur sache getan. Somit ist es kein kunstfehler weil es selten, aber immer doch vorkommen kann.
Ich finde trotz allem dass mir aufgrund der schmerzen die ich in der zeit durchmachen musste, schmerzensgeld zusteht.
Aus welcher sicht sehen sie die ganze Sache?
Wäre Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar, da ich im moment nicht weiter weiss, und bevor ich vor gericht gehe bzw. einen Privatgutachter beauftrage, dass ja alles sehr viel geld kostet, bitte ich um Ihre Stellungnahme.
Herzlichen Dank im vorhinein
Lg
Liebe Fr. Tanja!
Hätte man im Röntgen die Überfüllung gesehen, so muss der Patienten hingewiesen werden, dass dieser Fall eingetreten ist. Es ist aber zu betonen, dass dies sehr häufig passiert und nur selten Schmerzen daraus resultieren, somit wäre ein eingreifen erst nach einer Schmerzphase gerechtfertigt.
Während der Behandlung haben Sie eine Anästhesie erhalten – somit spürten Sie unmittelbar nach der Behandlung nichts, nach einer Wurzelbehandlung generell kann der Zahn noch 2-3 Tage “schmerzen” – spürbar sein.
Erst nach dieser Latenzphase – also 2-3 Tagen wäre bei moderaten Beschwerden die Überlegung über die Entfernung des Materials zu denken (z.B. durch Extraktion, oder Wurzelspitzenresektion). Je nach Klinik (Schmerzen) und Menge der Überfüllung wird man eher oder später agieren.